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DEUTSCHES STÄNDIGES SCHIEDSGERICHT FÜR WOHNUNGSEIGENTUM

Außergerichtliche Beilegung von Rechtstreitigkeiten im WEG

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Das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentums ist das einzige private Gericht für Streitigkeiten im Wohnungseigentum und ein alternativer Weg zu den oftmals langwierigen Streitigkeiten vor öffentlichen Gerichten. Es ist zuständig für Verfahren von Eigentümern untereinander sowie zwischen diesen und ihren Immobilienverwaltungen. Eine schiedsgerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Wohnungseigentums erfordert immer eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung.

VEREIN

Unternehmensgruppe

Der Träger des Deutschen Ständigen Schiedsgerichts ist der am 9. Februar 2005 beim Amtsgericht Bonn eingetragene Verein
"Ständiges Deutsches Schiedsgericht für Wohnungseigentum e. V."
Die Vereinsgründung fand am 28. Oktober 2004 statt.

Richtertisch

Bundesweit führen wir ausgewiesene Experten im Wohnungseigentumsrecht als Schiedsrichter.

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Einen Überblick zu den einzelnen Personen finden Sie hier:

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SCHIEDSRICHTER

VERFAHREN

Organisierte Dateien

Die Verfahren werden geregelt über das Wohnungseigentumsgesetz, die Zivielprozessordnung (ZPO) und das Statut des Deutschen Ständigen Schiedsgericht für Wohnungseigentum.

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